Litigation-PR

Juristische Auseinandersetzungen gehen oft mit medialer Aufmerksamkeit einher. Damit entstehen zwei Gerichtssäle, in denen über angeklagte Unternehmen und Manager geurteilt wird: vor Gericht und in der Öffentlichkeit. Bereits durch die im Raum stehenden Vorwürfe kann großer Schaden entstehen. Die öffentliche Vermittlung der eigenen Position kann hier helfen.

Ziel der Litigation-PR ist es entsprechend, die Reputation von Angeklagten zu schützen und die verschiedenen Stadien der juristischen Auseinandersetzung mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten - vom Vorwurf einer Straftat, dem Ermittlungsverfahren und der Anklage über Gerichtstermine, die Vernehmung wichtiger Zeugen und das erste Urteil bis zu Berufung und Revision. Der alte Rechtsgrundsatz Audiatur Et Altera Pars (auch der andere Teil möge gehört werden) findet sein Pendant im Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Wir verstehen unsere Aufgabe im Bereich der Litigation-PR darin, diesem Recht auch in der Öffentlichkeit Geltung zu verschaffen.